Qualitätskriterien

Verpflichtung zur Einhaltung der folgenden Qualitätskriterien stellt die Voraussetzung zur Mitgliedschaft beim Bundesverband für Schimmelsanierung und technische Bauteiltrocknung dar.

Im Rahmen von regelmäßigen Audit-Verfahren werden die zertifizierten Berater, Betriebe und Gutacher geprüft, ob sie den gesetzten Anforderungen entsprechen. Als detaillierte Fachkriterien gelten die Positionspapiere des Arbeitskreises Innenraumluft des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) zu.

> Schimmelsanierung
> Bauteiltrocknung

Im Jänner 2019 hat das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus gemeinsam mit dem Bundesverband und der AUVA den neuen Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden) sowie den Leitfaden zur technischen Bauteiltrocknung (Bauteiltrocknungsleitfaden) auf Basis des Leitfadens des Deutschen Umweltbundesamtes veröffentlicht. In diesen neuen Leitfäden sind konkrete Handlungsanweisungen für die Praxis der Schimmelsanierung und Bauteiltrocknung enthalten.

Folgende allgemeine Qualitätskriterien bilden die Grundlage für unsere Arbeit und sind für alle Mitglieder verbindlich:

  • 1. Die angewandten Techniken und Verfahren basieren auf dem aktuellen Stand der Technik. Die Vorgaben der Leitfäden und Positionspapiere des Arbeitskreises Innenraumluft zur Schimmelsanierung und Bauteiltrocknung werden eingehalten. Muss in begründeten Einzelfällen von diesen Qualitätsstandards abgewichen werden, wird der Auftraggeber hierüber informiert und über die möglichen Folgen aufgeklärt.
  • 2. Bei der Erstbegehung bzw. vor Beginn der Sanierung wird geprüft, ob Sofortmaßnahmen zur Ver-hinderung der Schadensausdehnung und/oder zur Minimierung oder Beseitigung der gesundheitlichen Gefährdung durchzuführen sind.
  • 3. Die erforderlichen Daten zur Sanierungsplanung werden auf Vollständigkeit, Aussagefähigkeit und Plausibilität geprüft, und gegebenenfalls durch Untersuchungen vervollständigt. Ziel ist eine fachgerechte Sanierung, die Mensch und Umwelt geringstmöglich belastet. Es wird die Ursache, die Schadensausdehnung, die mikrobielle Belastung und die mögliche Gefährdung der Handwerker, der Raum- und Gebäudenutzer sowie Unbeteiligter festgehalten (Gefährdungsbeurteilung).
  • 4. Gebäudediagnostische Untersuchungen und Messungen mikrobieller Bestandteile der Raumluft müssen nach gängigen Normen, bspw. der ISO-Reihe 16000 oder nach den Vorgaben des österreichischen Schimmelleitfadens des Bundesministeriumf für Nachhaltigkeit und Tourismus erfolgen.
  • 5. Die standardmäßige Anwendung von Kaltvernebelungen in Wohnräumen entspricht nicht dem Stand der Technik und wird nicht empfohlen. Ausnahmen davon müssen sich im Einklang mit dem Positionspapier für Schimmelsanierung des Arbeitskreises Innenraumluft befinden. Das gleiche gilt für den Zusatz von Fungiziden bei Wandbeschichtungen.
  • 6. In während der Bauteiltrocknung von Menschen dauernd genützten Innenräumen werden Trocknungsmethoden angewendet, die zu einer möglichst geringen Belastung der Innenraumluft führen (bspw. Unterdruckverfahren, kombinierte Verfahren in geschlossenem System, Abdichtung der Estrichrandfugen). Die erforderlichen Maßnahmen zum Umgebungsschutz werden durchgeführt.
  • 7. Das Sanierungsunternehmen beschäftigt bei bis zu 10 Mitarbeiter-Vollzeitäquivalente (MVZÄ) mindestens einen, bei bis zu 50 MVZÄ mindestens zwei, darüber hinaus pro weiteren 50 MVZÄ jeweils einen weiteren sachkundigen Techniker, der eine vom Bundesverband für Schimmelsanierung und Bauteiltrocknung anerkannte, zertifizierte Fachkraft ist und eine entsprechende Aus- und Weiterbildung nachweisen kann. Bei einem Mitarbeiterwechsel wird innerhalb von 12 Monaten für einen entsprechenden Ersatz gesorgt.
  • 8. Die in Schimmelsanierungs- und/oder Bauteiltrocknungsprojekten involvierten Dienstleister arbeiten unabhängig und profitieren weder direkt (z.B. durch Provisionszahlungen) noch indirekt (z.B. durch eine organisationale Verbindung) zum Nachteil des Kunden am Auftrag eines anderen, am selben Projekt beteiligten Dienstleistungsunternehmens.
  • 9. Bei einer umfangreichen Sanierung in sensiblen Bereichen (bspw. Wohnbereich) mit der Gefährdungsklasse 3 muss eine fachgerechte Dekontamination bzw. Feinreinigung des Sanierungsbereiches und eventuell kontaminierter Bereiche im Umfeld durchgeführt werden.
  • 10. Der Sanierungserfolg wird bei Sanierungsprojekten mit der Gefährdungsklasse 3 in jedem Fall nach der Dekontamination durch unabhängige Gutachter überprüft und dokumentiert. Bei Projekten der Gefährdungsklasse 2 sind unabhängige Evaluationen der Sanierung empfohlen.
  • 11. Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines mikrobiellen Zustandes, der maximal den örtlichen und saisonal üblichen Hintergrundwerten entspricht. Bei Baustofffeuchtigkeiten sind als Referenz die baustoffspezifischen Ausgleichsfeuchten heranzuziehen.
  • 12. Die Mitglieder des Bundesverbandes werden von unabhängigen Experten evaluiert, um die kontinuierliche Übereinstimmung der Unternehmenspraxis mit den BVS-Richtlinien zu gewährleisten.
  • 13. Bei schwerwiegenden bzw. wiederholten Verstößen gegen die genannten Qualitätskriterien erfolgt ein Ausschluss aus dem Verband.

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